AGB´s F3SOUND VERANSTALTUNGSTECHNIK


Der Mieter erkennt mit Erteilung des Mietauftrages unsere nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein.

1. Mietgebühr

Für die Vermietung unserer Geräte mit Zubehör werden die in der aktuellen Mietgebührliste aufgeführten Preise berechnet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Mietzeit errechnet sich von dem Tage an, an welchem die Geräte bei uns abgeholt oder von uns geliefert wurden, bis zum Tage der Wiederanlieferung auf unser Lager. Werden Geräte nicht zum vereinbarten Liefertermin zurückgegeben, so ist für jeden weiteren Tag der volle Tagessatz zu bezahlen und die durch den Verzug entstehenden Folgeschäden zu ersetzen. Liefertermine unsererseits sind stets unverbindlich, werden jedoch bestmöglich eingehalten. Samstage werden grundsätzlich berechnet, Sonntage und gesetzliche Feiertage nur dann, wenn sie als Abholungs-, Liefer-, oder Rückgabetermine festgelegt wurden.

2. Storno

Wird ein Auftrag innerhalb von 48 Stunden vor dem Abholungs-/Liefertermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% der Mietgebühr in Rechnung gestellt. Weiterhin sind alle nachweislichen, bis zum Stornozeitpunkt entstandenen Kosten zu ersetzen.

3. Transporte

Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Transportgefahr trägt der Mieter, und zwar auch im Falle einer Zustellung durch uns oder unseren Beauftragten. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zu ordnungsgemäßer Abwicklung des Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und das Risiko.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gemieteten Geräte bleiben in unserem unbeschränkten Eigentum. Jede Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere Einwilligung unzulässig. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte, die sich in Gewahrsam des Mieters befinden, ist uns unverzüglich unter Angabe des Vollstreckungsgerichts und des Aktenzeichens Mitteilung zu machen. Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums gehen zu Lasten des Mieters. Das gleiche gilt bezüglich eines uns aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Ausfall der Geräte entstehenden Schadens.

5. Schäden und Haftung

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der gemieteten Geräte und bestätigt, dass er diese in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat, es sei denn, dass er eventuelle Mängel sofort bei der Übernahme ausdrücklich rügt. Er haftet für alle Schäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfall), die während der Mietzeit an Geräten und Zubehör entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt. Lautsprecher- und Lampenschäden gehen grundsätzlich auf Kosten des Mieters. Jede Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfall der gemieteten Geräte und Zubehörteile entstehen können, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigen wir nicht, dass diese mangelfrei übernommen wurden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu prüfen. Etwaige auftretende Defekte an den gemieteten Geräten oder deren Verlust sind uns, ungeachtet zu wessen Lasten sie gehen, unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe der Geräte anzugeben.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug den banküblichen Kreditzins als Verzugsschaden zu berechnen und die weitere Benutzung unserer Geräte ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Der Mieter ermächtigt uns unwiderruflich, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, die vermieteten Geräte jederzeit zurückzuholen und verzichtet insoweit auf die Ausübung eines eventuellen Hausrechts. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu.

7. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen und Ergänzungen der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen sowie der zuständige Gerichtsstand ist Dachau. Für die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Allgemeines

Sollten einzelne Klauseln unserer Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten gesetzlich mögliche, die dem erklärten wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.

Stand: 29.10.2015 - Dachau